Die Zulassung von sieben Pflanzenschutz-Wirkstoffen wurde nicht mehr verlängert und ist erloschen.
Die EU-Kommission hat die Zulassung der unten aufgeführten Wirkstoffe nicht mehr verlängert.
Wirkstoffe |
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Zulassungsende |
Referenz |
Bispyribac |
Herbizid |
06.05.2024 |
1) |
Metosulam |
Herbizid |
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Oryzalin |
Herbizid CAS-Nr.: 19044-88-3 |
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Oxasulfuron |
Herbizid CAS-Nr.: 144651-06-9 |
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Triazoxid |
Fungizid CAS-Nr.: 72459-58-6 |
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Dimethomorph |
Fungizid CAS-Nr.: 110488-70-5 |
20.11.2024 |
2) |
Mepanipyrim |
Fungizid CAS-Nr.: 110235-47-7 |
20.11.2024 |
3) |
1)
Im Obst und Gemüsebereich hat das Zulassungsende der Wirkstoffe aus dieser Verordnung keine Auswirkungen auf die derzeit gültigen Rückstandshöchstmengen, da diese bereits auf die analytische Bestimmungsgrenzen abgesenkt waren.
2)
Zwar liegen für viele Obst- und Gemüse die aktuellen rückstandshöchstgehalte bereits bei 0,01 mg/kg, aber für zahlreiche O&G-Produkte gibt es derzeit Ausnahmen, wie, z.B. für Spinat, Blattsalate, Kräuter, Kartoffeln, Kohl- und Zwiebelgewächse, Orangen, Erdbeeren und Trauben, um nur einige zu nennen. Hier muss davon ausgegangen werden, dass die Rückstandshöchstmengen ebenfalls auf 0,01 mg/kg abgesenkt werden.
3)
Zwar liegen für viele Obst- und Gemüse die aktuellen rückstandshöchstgehalte bereits bei 0,01 mg/kg bzw. 0,02 mg/kg, aber für diverse Beeren, Trauben und einige Gemüse existieren noch Ausnahmen. Hier muss davon ausgegangen werden, dass die Rückstandshöchstmengen ebenfalls auf 0,01 mg/kg abgesenkt werden.
Autor: Dr. Frank Mörsberger