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Die Zulassung von sieben Pflanzenschutz-Wirkstoffen wurde nicht mehr verlängert und ist erloschen. 

 

Die EU-Kommission hat die Zulassung der unten aufgeführten Wirkstoffe nicht mehr verlängert.

 

Wirkstoffe

 

Zulassungsende

Referenz

Bispyribac

Herbizid
CAS-Nr.: 125401-92-5

06.05.2024

1)

Metosulam

Herbizid
CAS-Nr.: 139528-85-1

Oryzalin

Herbizid

CAS-Nr.: 19044-88-3

Oxasulfuron

Herbizid

CAS-Nr.: 144651-06-9

Triazoxid

Fungizid

CAS-Nr.: 72459-58-6

Dimethomorph

Fungizid

CAS-Nr.: 110488-70-5

20.11.2024

2)

Mepanipyrim

Fungizid

CAS-Nr.: 110235-47-7

20.11.2024

3)

 

1) Verordnung (EU) 2024/1076 der Kommission vom 15. April 2024 

Im Obst und Gemüsebereich hat das Zulassungsende der Wirkstoffe aus dieser Verordnung keine Auswirkungen auf die derzeit gültigen Rückstandshöchstmengen, da diese bereits auf die analytische Bestimmungsgrenzen abgesenkt waren.

 

2) Verordnung (EU) 2024/1207 der Kommission vom 29. April 2024 

Zwar liegen für viele Obst- und Gemüse die aktuellen rückstandshöchstgehalte bereits bei 0,01 mg/kg, aber für zahlreiche O&G-Produkte gibt es derzeit Ausnahmen, wie, z.B. für Spinat, Blattsalate, Kräuter, Kartoffeln, Kohl- und Zwiebelgewächse, Orangen, Erdbeeren und Trauben, um nur einige zu nennen. Hier muss davon ausgegangen werden, dass die Rückstandshöchstmengen ebenfalls auf 0,01 mg/kg abgesenkt werden.

 

3) Verordnung (EU) 2024/1217 der Kommission vom 30. April 2024 

Zwar liegen für viele Obst- und Gemüse die aktuellen rückstandshöchstgehalte bereits bei 0,01 mg/kg bzw. 0,02 mg/kg, aber für diverse Beeren, Trauben und einige Gemüse existieren noch Ausnahmen. Hier muss davon ausgegangen werden, dass die Rückstandshöchstmengen ebenfalls auf 0,01 mg/kg abgesenkt werden.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger